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Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den wichtigen Absicherungen für Arbeitnehmer, Selbständige,
Beamte und Senioren. Bei den gestiegenen Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten kann man sich oft
nur bei Vorhandensein einer Versicherung sein Recht erkämpfen. Sorgen Sie daher vor!
Online-Rechner Rechtschutz-Versicherung
Die Bausteine einer Rechtsschutzversicherung:
Sie finden in unserem Vergleich eine Reihe von günstigen Sondertarifen, die einen Preisnachlass von bis zu 30% auf die Normaltarife bieten. Diese Tarife haben die gleichen Leistungsinhalte wie die Standardtarife, gelegentlich sogar Leistungsverbesserungen.
Folgende Versicherer vergleichen und wir:
Advocard, Allianz, Allrecht, ARAG, Badische, BBV, Bruderhilfe, Concordia, D.A.S. (DAS), DBV-Winterhtur, Debeka, Deurag, DEVK, DMB, Gerling, Hamburg-Mannheimer, HDI, HUK24, Itzehoer, Jurpartner, Karlsruher, LVM, Mecklenburgische, Medien, NRV, ÖRAG, R+V, Rechtsschutz Union, Roland, Zürich
Weiterhin berücksichtigen wir die Auswertungen (Testsieger) von Finanztest (Stiftung Warentest) in unseren Empfehlungen.
Welche Kosten werden übernommen?
Der Rechtsschutz übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Hierzu zählen z.B.:
- die Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes
- Gerichtskosten
- Kosten des gegnerischen Anwalts ( im Falle des Unterliegens )
- Kosten eines Korrespondenzanwaltes
- Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Übersetzungskosten
- Strafkaution (im Ausland)
- Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
Der Vorversicherer hat gekündigt. Bekommen Sie dann noch Versicherungsschutz?
Problematisch wird es, wenn Ihr Vertrag von einem Versicherer auf Grund der Anzahl von Schäden gekündigt wurde. Dann wird zumindest vom voherigen Versicherer eine Schadenaufstellung der vergangenen 5 Jahre benötigt. Diese bekommen Sie auf Anforderung. Unter Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung oder dem Ausschluss bestimmter Risiken ist eine Weiterversicherung vielleicht doch noch möglich. Fragen Sie uns.
Wann kann ich meinen bestehenden Vertrag kündigen?
Mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende (siehe Versicherungsschein) können Sie jeden Vertrag regulär kündigen. Im Schadenfall können Sie mit einer Frist von 1 Monat kündigen, egal ob der Versicherer den Schaden übernommen hat oder nicht.
Welchen Sinn hat eine Selbstbeteiligung?
Verträge mit vereinbarter Selbstbeteiligung im Schadenfall sind deutlich günstiger im Beitrag. Sofern Sie nicht ständig Schadenfälle haben, stehen Sie sich hierbei auf Dauer günstiger. Die gängigsten Selbstbeteiligungsstufen sind 150,- EUR und 250,- EUR. Einige Versicherer bieten auch ein Schadenfreiheitssystem an. In jedem Jahr ohne Schadenfall reduziert sich dabei die Selbstbeteiligung.
Mitterweile bieten viele Versicherer auch eine kostenlose Anwalts-Hotline an. Hier können Sie dann erste Informationen zu Ihrem Fall von kompetenter Stelle bekommen. Viele Rechtsstreite lassen sich auch so schon kostengünstig lösen.
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